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- Maßnahmen zur intensiven Aktivierung und Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nach § 16 SGB II i.V.m § 45 SGB III - Zuweisung durch Jobcenter
- Maßnahmen im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung für jüngere Menschen nach § 45 Abs. 1 SGB III / § 16 Abs. 1 SGB II - Zuweisung durch Jobcenter
- Maßnahmen zur (Wieder-) Herstellung und Aufrechterhaltung der Beschäftigungsfähigkeit von arbeitsmarktfernen Personen (Arbeitsgelegenheiten) nach § 16 SGB II - Zuweisung durch Jobcenter